Enteignungsverbot ist verfassungs- und bundesrechtswidrig

Der Verein «Ja zum Seeuferweg» sowie 15 Privatpersonen haben Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht erhoben. Sie wehren sich gegen das vom Kantonsrat beschlossene absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei allen Flüssen und Seen im Kanton Zürich.
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