NZZ: Der Kantonsrat putzt beim Seeuferweg nach

Die bürgerliche Mehrheit verstärkt den Schutz des Grundeigentums am Zürichsee. Das Bundesgericht hatte 2015 ein absolutes Verbot von Enteignungen aufgehoben.

Geniessen Seeanstösser einen höheren Schutz als andere Grundeigentümer? Weshalb braucht es dazu im Strassengesetz eine eigene Bestimmung? Diese Fragen haben den Kantonsrat schon vor Jahren mehrfach beschäftigt. Die Neuauflage der Debatte vom Montag hat den Grund in einem Urteil des Bundesgerichts vom Herbst 2015.

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