NZZ: Auch öffentliches Eigentum schützen

Kaum zu glauben, wie ahnungslos und ohne jede Kenntnis der Rechtslage bürgerliche Parlamentarier Beschlüsse zum Seeuferweg fassen (NZZ 10. 4. 18), die nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch dem Gesetz widersprechen. Bedenklich auch, dass diese immer wieder versuchen, öffentlichen Grund ein paar wenigen Privilegierten zuzuschanzen. Warum sollen Eigentümer von Seegrundstücken besser vor Enteignung geschützt werden als „normale“ Grundbesitzer? Das wird die bürgerliche Parlamentsmehrheit erklären müssen, denn die unterlegene linksgrüne Minderheit wird nicht zögern und den unsäglichen, rechtswidrigen Beschluss einmal mehr vor Bundesgericht anfechten.
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