Uetikon: Freies Seeufer und Bauverbot im Gewässerraum

23/07/2020

Der Verein «JA zum Seeuferweg» hat sich mit seinen Einwendungen zur Gestaltung des Konzessionslandes bei der ehemaligen Chemischen Fabrik Uetikon geäussert und den jeweils zuständigen Behörden folgende Anträge gestellt:

1. Entlang des Seeufers: Ausscheidung eines Gewässerraums von 20 Metern Breite
2. Freihaltung dieses Gewässerraums von grösseren Gebäuden
3. Freihaltezone statt Mischzone mit hoher Dichte im Gewässerraum (Teil Seepark)
4. Im Gewässerraum: Rückbau von Gebäuden ohne standortgebundene Nutzung
5. Extensive Nutzung und naturnahe Gestaltung des Gewässerraumes
6. Unbefestigter Fussweg von 3 Metern Breite im Gewässerraum
7. Fortsetzung dieses Fussweges am See nach Männedorf und Meilen

Mit der Berücksichtigung dieser Anträge wird die Voraussetzung geschaffen, damit die Bevölkerung Zugang hat zu einem öffentlich zugänglichen, grosszügigen Erholungsraum. Ein Park der zu einer beschaulichen Nutzung einlädt und damit ein gutes Gegengewicht zum übrigen, intensiv genutzten Bereich des Areals bildet. Zudem können so die Vorgaben des Bundes betreffen Seeufernutzung eingehalten werden.

Detaillierte Einwendungen:

Einwendungen zum Gestaltungsplan
Betreffend kommunalen öffentlichen Gestaltungsplan „lebendiges Quartier am See“
Text als pdf 181 kb

Einwendungen zum Gestaltungsplan
Kantonsschule Uetikon am See mit Gewässerraumfestlegung am Zürichsee
Text als pdf 166 kb

Einwendungen zum Gestaltungsplan
Lebendiges Quartier am See – Gebietsplanung Chance Uetikon
Teilrevision des kommunalen Richt- und Nutzungsplanung auf der Grundlage des Masterplanes „Chance Uetikon“
Text als pdf 179 kb

Generalversammlung 2020

Die Generalversammlung vom 22. April 2020 musste wegen Corona abgesagt werden. Der Vorstand hofft jedoch, die GV im Herbst durchführen zu können, sobald Versammlungen dieser Art wieder zugelassen sind.

Medienmitteilung des Vereins „Ja zum Seeuferweg“ zur Revision des Planungs- und Baugesetzes im Zürcher Kantonsrat

Wädenswil, 3. Januar 2020

Der Verein „Ja zum Seeuferweg“ wird das Referendum ergreifen

Am 27. Januar wird der Kantonsrat über eine Ergänzung des Planungs- und Baugeset-zes beschliessen, welche die dichte Bebauung der Zürichseeufer erleichtern würde. Sollte der Rat der Vorlage 5469/2018 in der vorliegenden Fassung zustimmen, so wird der Verein „Ja zum Seeuferweg“ dagegen das Referendum ergreifen.

Der Zürichsee ist Wirtschafts- und Lebensraum für mehr als 1 Mio. Menschen sowie Lebens-raum für viele Tiere und Pflanzen. Der Kanton braucht deshalb mehr und sicher nicht weniger Einflussmöglichkeiten, wenn es um Landschaftsschutz, eine höhere Gewichtung der Ökologie und den verbesserten Zugang zum Seeufer geht. Diese Vorlage verpasst es jedoch, die Land-schaft am Zürichsee und die öffentlichen Interessen zu schützen.

Mit Art. 67a wird der Baudruck auf die Uferliegenschaften weiter zunehmen und die uner-wünschte Bandstadt am Zürichsee wird sich weiter ausbreiten. Die Gemeindebehörden wer-den unter Druck kommen, die maximale Ausnützung auf Grundstücken mit Seeanstoss zuzu-lassen, wodurch diese aufgewertet werden. Bisher extensiv genutzte Grundstücke mit wertvol-len alten Bauten und Parkanlagen würden zugunsten rentablerer Nutzung verschwinden. Na-turschutzprojekte und Anlagen für die Öffentlichkeit würden teurer und schwieriger zu finanzie-ren.

Am 28. März 2013 entschied das Bundesgericht, dass den kantonalen Sonderbauvorschriften für Konzessionsland die Rechtsgrundlage fehle und ihre Ziele künftig mit den Mitteln des Raumplanungs- und Baurechts sowie den Vorgaben des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz zu erreichen seien. Der Kanton müsse seine Nutzungsplanung anpassen und es sei ihm unbenommen, den Seeuferschutz in genereller Weise auszuweiten. Der Handlungsbe-darf war damit klar umrissen:
1. Höhere Gewichtung und Sicherung des öffentlichen Interesses
2. Anpassung der kantonalen Nutzungsplanung an die übergeordneten Vorgaben
3. Ausdehnung des Seeuferschutzes auf das ganze Ufer

Diese Vorgaben werden von Art. 67a in der vorliegenden Form nicht erfüllt:
• Der Kanton verzichtet auf die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen auf Ufergrund-stücken, statt sie durchzusetzen
• Die Anpassung der kantonalen Nutzungsplanung beschränkt sich auf das absolute Mi-nimum und lässt grosse Bauvolumen zu
• Die „gesamtheitliche Sicht“ geht verloren, wenn jede Gemeinde selbständig über den Uferbereich befindet
• Die Durchsetzung der verbrieften öffentlichen Interessen ist nicht mehr garantiert, weil die kantonale Bewilligungspflicht für Vorhaben auf Konzessionsland entfällt
• Von Natur- und Heimatschutz ist keine Rede

Aus diesen Gründen werden wir diese Vorlage nötigenfalls mit dem Referendum bekämpfen.

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Oder werden Sie Mitglied

Weitere Auskünfte
Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg»
Tel. 079 635 64 60

Zürichsee-Zeitung, 4.1.2020: Verein «Ja zum Seeuferweg» droht mit Referendum

p.s.: Eine kritische Seeuferbegehung

Artikel im p.s.

Die Vereine Ja zum Seeufer- weg, «Ludi Quartier lebt» und die SP Thalwil luden kürzlich zur Seeuferbegehung in Thalwil. Ausgangspunkt war die Plattform des Ruderklubs am Wasser. Sie wird von Rüschlikon kommend mit einen Steg erschlossen, der seeseits am neuen Hotel Alex vorbei führt. Hier begrüsste der Architekt Michael Stünzi, Mitglied der Baukommission Thalwil und Vorstandsmitglied des Vereins Ja zum Seeuferweg, bei nasskaltem Wetter zwanzig wasserfeste Seeuferinteressierte. Gemeinsam nahm man sodann den öffentlichen Zugang ans Wasser kritisch unter die Lupe. Nach ein paar Fusswegminuten auf dem Seeuferweg Zwischenhalt bei einem unbeaufsichtigten Badeplatz: Die kleine familiäre Badi Ludretikon wurde aus Spargründen abgebaut, das Floss entfernt. Das hat die Bevölkerung nicht goutiert. Der junge Verein «Ludi Quartier lebt» kämpft nun mit Erfolg: Das Floss ist wieder da. Der Augenschein ergab, dass der Uferweg mit wenig Aufwand bis zum Gelände der Seglervereinigung weitergeführt werden könnte. Heute gehts auf dem Trottoir weiter: Rechterhand Parkplätze und Strasse, links versperren hohen Hecken die Seesicht. Erst bei der Schifflände öffnet sich der Blick wieder über den See.

Jonas Erni, Umweltingenieur, Mitglied der kantonsrätlichen Kommission für Planung und Bau und Stadtrat von Wädenswil, berichtet von seinem Engagement für den See als öffentlichem Raum. Er ist zuversichtlich, dass es mit den neuen Mehrheiten im Zürcher Rathaus nun vorwärts gehen wird. Die Schreibende, Präsidentin der Vereins Ja zum Seeuferweg, freut sich, dass der Seeuferweg in immer mehr Gemeinden zum Thema wird. Alt-Gemeinderat André Kaufmann führt durch die grosszügige Seean- lage Farb. Sie wurde möglich, weil die Ausbaupläne für die Seestrasse in den 70er-Jahren versenkt wurden. Nur eine Parzelle mit Bootshaus trennt die Farb von den Strandbädern Bürger II und Bürger I. Also wieder schmales Trottoir statt Seeuferweg. Angekommen im Strandbad, zeigt Michael Stünzi, was der Entlastungsstollen für die Sihl für Thalwil heisst. Im Gegenzug zur mehrjährigen Baustelle soll ein Steg bis weit in den See hinaus gebaut werden. Schön. Aber der Kauf der Parzelle mit Bootshaus für die lückenlose Fusswegverbindung von der Farb in die Badi wäre den Exkursionsteilnehmenden lieber gewesen. Was nicht ist, kann ja noch werden!

Medienmitteilung vom 23. September 2019

Vorwärts mit der Zürichsee-Uferwegplanung

Der Verein JA zum Seeuferweg ist erfreut, dass der Kantonsrat heute morgen das dringliche Postulat „Vorwärts mit der Zürichsee-Uferwegplanung“ von Tobias Mani (EVP), Jonas Erni (SP) und Thomas Wirth (GLP) zur Berichterstattung mit 122 gegen 48 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen hat. Innert Jahresfrist wird die Volkswirtschaftsdirektion nun einen Bericht über den heu- tigen Stand der Planung des Seeuferweges und einen Zeit- und Vorgehensplan für die Realisierung des Weges in den nächsten 20 Jahren vorlegen.

Verschiedene Rednerinnen und Redner haben in der Debatte klar umrissen, was der Bericht zu diesem Postulat beinhalten muss. Er soll zu mehr Transparenz und mehr Sicherheit auch für die Liegenschaftenbesitzerinnen und –besitzer von Ufergrundstücken bringen. Der Verein JA zum Seeuferweg erwartet nun konkrete Aussagen dazu, wie der Regierungsrat die Planungs-, Bau- und Finanzierungspflicht für den Seeuferweg wahrnehmen will. Ebenso soll der Bericht bis im nächsten Sommer aufzei- gen, mit welchen raumplanerischen Mitteln und mit welcher Landerwerbsstrategie das Trassee für den Zürichseeuferweg gesichert werden kann. Nicht fehlen dürfen aus Sicht des Vereins JA zum Seeuferweg Überlegungen zum Ufer- und Naturschutz und zu den Möglichkeiten und Grenzen, die Ufer ökologisch aufzuwerten.

Der Verein JA zum Seeuferweg setzt sich für die Realisierung eines durchgehenden Uferweges am Zürichsee ein, soweit seine Ufer im Kantonsgebiet liegen. Er fordert die Einhaltung aller übergeordneten eidgenössischen Vorgaben ebenso, wie er die in der Verfassung garantierten Eigentumsrechte respektiert. Es ist uns bewusst, dass es sich beim Zürichseeuferweg um ein aufwändiges und komplexes Vorhaben han- delt. Seine Realisierung kann sich selbst bei guter Planung noch bis ins Jahr 2040 oder gar 2050 hinziehen. Umso mehr gilt es, keine Zeit mehr zu verlieren. Wir sind sicher, dass spätere Generationen im ganzen Kanton unseren beherzten gemeinsamen Einsatz für frei begehbare Ufer und mehr Naturschutz am Wasser hoch schätzen werden.

Weitere Auskünfte

Julia Gerber Rüegg,
Präsidentin des Vereins „JA zum Seeuferweg“
Am Zopfbach 21, 8804 Au
079 635 64 60
info@juliagerber.ch