Bundesgericht – einen Schritt näher zu öffentlichen Seeufern
Radio SRF Regionaljournal Zürich Schaffhausen
Seeuferweg: Enteignungen müssen möglich bleiben
Tages-Anzeiger: Enteignungen für Uferweg am Zürichsee sind doch möglich
Zweite Schlappe für den Kantonsrat innert Kürze: Nach dem Entscheid zur Kulturlandinitiative rügt das Bundesgericht einen Artikel zum Seeuferweg. Kommt jetzt der durchgängige Weg?
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Zürichsee-Zeitung: Für den Seeuferweg darf nun doch enteignet werden
Der Verein Ja zum Seeuferweg und 15 Mitunterzeichnende erzielen einen Erfolg am Bundesgericht: Die Lausanner Richter haben das Enteignungsverbot für den Bau von Seeuferwegen aufgehoben.
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Bundesgericht: Enteignungen zu Unrecht ausgeschlossen
Der Zürcher Kantonsrat hat die Möglichkeit von Enteignungen zur Realisierung von Seeuferwegen zu Unrecht generell ausgeschlossen. Die neue Bestimmung im Zürcher Strassengesetz verstösst gegen Bundesrecht und wird aufgehoben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des «Vereins Ja zum Seeuferweg» gut.
Medienmitteilung des Bundesgerichts >>
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