Öffentliche Interessen nicht berücksichtigt

Medienmitteilung zur Teilrevision regionaler Richtplan Pfannenstil «Planen und Bauen am Zürichsee», Stellungnahme des Vereins JA zum Seeuferweg
Öffentliche Interessen nicht berücksichtigt
Der Verein JA zum Seeuferweg beantragt in seiner Stellungnahme zur Teilrevision des regionalen Richtplans Pfannenstil «Planen und Bauen am Zürichsee» die Rückweisung des aktuellen Entwurfs zur grundsätzlichen Überarbeitung an die Planungsgruppe Pfannenstil. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen eines attraktiven Seeuferwegs in keiner Weise. Die öffentlichen Interessen von Natur- Heimat- und Gewässerschutz bis und mit Seeuferweg bleiben unberücksichtigt, dagegen werden einzig die Interessen der Seeanrainer planungsrechtlich geschützt.
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Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung

Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung
Die Uferinitiative will die öffentlichen Interessen an den Gewässern auf Verfassungsstufe verankern. Seit Jahrzehnten versuchen die Vertreter:innen starker Partikularinteressen in Parlament und Regierung die Realisierung von Uferwegen am Zürichsee mit allen Mitteln zu unterlaufen. Die bürgerlich dominierte vorberatende Kommission des Kantonsrates empfiehlt dem Kantonsrat wenig überraschend, die Initiative abzulehnen. Das letzte Wort hat aber ohnehin das Volk, voraussichtlich im März 2024.
Medienmitteilung vom 30.3.2023
Initiative für Zürichseeweg erhält nächsten Dämpfer Zürichsee-Zeitung, 31.3.2023
Kommission des Kantons lehnt Uferinitiative knapp ab Zürichsee-Zeitung, 31.3.2023
Seeuferweg spaltet den Kantonsrat in zwei Hälften NZZ, 31.3.2023
Uferwege rund um den Zürichsee, ja aber… Tele Züric, 31.3.2023

Urnenabstimmung in Männedorf am 27.11.2022

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Es ist unglaublich, mit welcher Leichtfertigkeit davon gesprochen wird, dass mit einem konkreten Bauprojekt die Unterschreitung des gesetzlichen Gewässerabstands vom AWEL mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt würde. Die propagierte Verletzung des Gewässerraums wäre ein klarer Verstoss gegen das eidgenössische Gewässerschutzgesetz. Dieses ist zum Schutz der Natur und der Biodiversität auch am Zürichsee einzuhalten.
Mehr dazu Zürichsee Zeitung 26.10.2020
Keine neuen Bauten im Gewässerraum
Seilziehen um das Seegrundstück
GLP sagt zweimal Nein