Uetikon: Freies Seeufer und Bauverbot im Gewässerraum

23/07/2020

Der Verein «JA zum Seeuferweg» hat sich mit seinen Einwendungen zur Gestaltung des Konzessionslandes bei der ehemaligen Chemischen Fabrik Uetikon geäussert und den jeweils zuständigen Behörden folgende Anträge gestellt:

1. Entlang des Seeufers: Ausscheidung eines Gewässerraums von 20 Metern Breite
2. Freihaltung dieses Gewässerraums von grösseren Gebäuden
3. Freihaltezone statt Mischzone mit hoher Dichte im Gewässerraum (Teil Seepark)
4. Im Gewässerraum: Rückbau von Gebäuden ohne standortgebundene Nutzung
5. Extensive Nutzung und naturnahe Gestaltung des Gewässerraumes
6. Unbefestigter Fussweg von 3 Metern Breite im Gewässerraum
7. Fortsetzung dieses Fussweges am See nach Männedorf und Meilen

Mit der Berücksichtigung dieser Anträge wird die Voraussetzung geschaffen, damit die Bevölkerung Zugang hat zu einem öffentlich zugänglichen, grosszügigen Erholungsraum. Ein Park der zu einer beschaulichen Nutzung einlädt und damit ein gutes Gegengewicht zum übrigen, intensiv genutzten Bereich des Areals bildet. Zudem können so die Vorgaben des Bundes betreffen Seeufernutzung eingehalten werden.

Detaillierte Einwendungen:

Einwendungen zum Gestaltungsplan
Betreffend kommunalen öffentlichen Gestaltungsplan „lebendiges Quartier am See“
Text als pdf 181 kb

Einwendungen zum Gestaltungsplan
Kantonsschule Uetikon am See mit Gewässerraumfestlegung am Zürichsee
Text als pdf 166 kb

Einwendungen zum Gestaltungsplan
Lebendiges Quartier am See – Gebietsplanung Chance Uetikon
Teilrevision des kommunalen Richt- und Nutzungsplanung auf der Grundlage des Masterplanes „Chance Uetikon“
Text als pdf 179 kb

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