Medienmitteilung des Vereins „JA zum Seeuferweg“, Sonntag, 10. Februar 2019

Das klare Nein der Stimmberechtigten bestätigt die Einschätzung des parteiunabhängigen Vereins JA zum Seeuferweg, dass das Wassergesetz ein unbrauchbares Werk der Kantonsratsmehrheit war. Die Vertreterinnen und Vertreter von CVP, FDP und SVP, welche dieses Gesetz beschlossen haben, haben kurz vor den Wahlen bewiesen, dass sie jeden Sinn für die Interessen der Allgemeinheit verloren haben und sogar deutlich an ihrer eignen Basis vorbei politisieren.

Die Stimmberechtigten haben kein Verständnis dafür aufgebracht, dass die Wünsche und die wirtschaftlichen Interessen Privater durchs Band weg über den Gewässer- und Naturschutz sowie über den Hochwasser- und Ortsbildschutz gestellt worden wären. Die vordringlichen Ziele, unsere Gewässer gesund zu erhalten und den freien Zugang an die Gewässer zu gewährleisten, hätte dieses Wassergesetz bei weitem verfehlt. Gerade im dicht besiedelten Kanton Zürich sind die Menschen für den Naturschutz sensibilisiert. Sie haben das Bedürfnis, die Natur zu erleben ohne zuerst weit reisen zu müssen. Sie wollen, dass der Zürichsee Uferweg endlich realisiert wird – unter Berücksichtigung des Naturschutzes.

Der Verein JA zum Seeuferweg erwartet, dass der Regierungsrat nun rasch ein neues Wassergesetz vorlegt, welches das Ergebnis dieses Referendums konsequent berücksichtigt. Es reicht nicht, die ursprüngliche Vorlage wieder aus der Schublade zu ziehen. Insbesondere dürfen keine Spielräume mehr geschaffen werden, mit denen die Rechte der Bevölkerung an den Gewässerufern eingeschränkt und die Hoheitsrechte des Kantons verhökert werden können. Die neue Vorlage muss den möglichst freien Zugang an die Gewässer garantieren.

Seit 1993 hat die Baudirektion bei privaten Bauprojekten auf Konzessionsland (aufgeschütteter Seegrund) die Rechte des Staates und die öffentlichen Ansprüche verteidigt – gestützt auf Richtlinien des Regierungsrates. So konnten schlimmste bauliche Auswüchse auf Konzessionsland verhindert werden. Das Bundesgericht hat die, an sich tauglichen Richtlinien des Regierungsrates 2013 kassiert, weil ihnen eine gesetzliche Grundlage fehlte. Zudem hat das Bundesgericht gerügt, dass im Baubewilligungsverfahren nicht alle Grundstücke am Zürichseeufer – gewachsenes Uferterrain oder aufgeschütteter Seegrund – gleich behandelt wurden.

Der Verein JA zum Seeuferweg erwartet, dass dieses Bundesgerichtsurteil angesichts des heutigen Abstimmungsergebnisses ohne wenn und aber umgesetzt wird. Im Rahmen der ohnehin anstehenden Revision des Planungs- und Baugesetzes kann die geforderte rechtliche Grundlage für entsprechende Richtlinien geschaffen werden, damit der Kanton künftig  im Baubewilligungsverfahren auf allen Liegenschaften an Gewässern die Rechte der Öffentlichkeit umfassend wahrnehmen kann.

Die wiederholte Nichtbeachtung des seit Jahrzehnten im kantonalen Richtplan verankerten Zürichsee Uferwegs durch das Zürcher Parlament und das trödlerische Verhalten der Zürcher Regierung bei der längst fälligen Planung und Realisierung des Seeuferwegs gemäss

  • 28b des Strassengesetzes macht es nötig, dass der Verein JA zum Seeuferweg den politischen Druck beim Projekt Zürichsee Uferweg massiv erhöht. Der Vorstand prüft derzeit entsprechende Möglichkeiten.

Für weitere Auskünfte

Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins „Ja zum Seeuferweg“, 079 635 64 60