Kostenanteil der Gemeinden für den Bau von Uferwegen

ANFRAGE von Tobias Mani (EVP, Wädenswil), Davide Loss (SP Adliswil) und Daniel Sommer (EVP, Affoltern am Albis)
betreffend Kostenanteil der Gemeinden für den Bau von Uferwegen
KR-Nr. 51/2018

Nach einer langen politischen Odyssee konnte sich der Kantonsrat (im Sinne eines Gegenvorschlages zu den damaligen Uferweginitiativen) dazu durchringen, dass jährlich mindestens CHF 6 Mio. im Budget für den Bau von Uferwegen eingestellt werden müssen. Zwei Drittel dieses Betrages sind für den Bau des Uferweges am Zürichsee einzusetzen.
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Kantonsrat KR-Nr. 51/2018

Alter Wein in neuen Schläuchen

Die bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat tritt die Interessen der Bevölkerungsmehrheit mit Füssen. So gewichtet sie die privaten Sonderinteressen der Seeanstösser weitaus höher als die berechtigten öffentlichen Interessen. Einmal mehr versucht eine Mehrheit aus SVP, FDP und CVP mit gesetzlich fragwürdigen, bundesrechtswidrigen Mechanismen den Bau des Seeuferweges zu tropedieren. Sie will das 2014 vom Bundesgericht kassierte Enteignungsverbot an Seegrundstücken im Strassengesetz mit einer verklausulierten Formulierung im neuen Wassergesetz durch die Hintertüre wieder einführen und meint niemand merke es. Wie kann man so überheblich und so dumm sein?

Für den Verein «Ja zum Seeuferweg» ist klar: Verabschiedet der Rat das neue Wassergesetz bezüglich Seeuferweg in der heutigen Form, werden wir einmal mehr ans Bundesgericht gelangen müssen. Ein Aufwand, den wir uns gerne ersparen würden. Der Zürcher Kantonsrat riskiert dann eine zweite Schlappe wegen Missachtung übergeordneter Gesetze und Geringschätzung der öffentlichen Interessen. Wahrlich keine gute Referenz für das Zürcher Parlament!