NZZ: Auch öffentliches Eigentum schützen

Kaum zu glauben, wie ahnungslos und ohne jede Kenntnis der Rechtslage bürgerliche Parlamentarier Beschlüsse zum Seeuferweg fassen (NZZ 10. 4. 18), die nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch dem Gesetz widersprechen. Bedenklich auch, dass diese immer wieder versuchen, öffentlichen Grund ein paar wenigen Privilegierten zuzuschanzen. Warum sollen Eigentümer von Seegrundstücken besser vor Enteignung geschützt werden als „normale“ Grundbesitzer? Das wird die bürgerliche Parlamentsmehrheit erklären müssen, denn die unterlegene linksgrüne Minderheit wird nicht zögern und den unsäglichen, rechtswidrigen Beschluss einmal mehr vor Bundesgericht anfechten.
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NZZ: Der Kantonsrat putzt beim Seeuferweg nach

Die bürgerliche Mehrheit verstärkt den Schutz des Grundeigentums am Zürichsee. Das Bundesgericht hatte 2015 ein absolutes Verbot von Enteignungen aufgehoben.

Geniessen Seeanstösser einen höheren Schutz als andere Grundeigentümer? Weshalb braucht es dazu im Strassengesetz eine eigene Bestimmung? Diese Fragen haben den Kantonsrat schon vor Jahren mehrfach beschäftigt. Die Neuauflage der Debatte vom Montag hat den Grund in einem Urteil des Bundesgerichts vom Herbst 2015.

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