Der Verein «Ja zum Seeuferweg» sowie 15 Privatpersonen haben Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht erhoben. Sie wehren sich gegen das vom Kantonsrat beschlossene absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei allen Flüssen und Seen im Kanton Zürich.
Medienmitteilung >>
Bundesgerichtsbeschwerde >>