Seeuferweg blockiert – private Bauten am Ufer bewilligt

Seeuferweg blockiert – private Bauten am Ufer bewilligt

Die Antwort der Regierung auf den Vorstoss der Kantonsratsmitglieder Tobias Mani (EVP), Hanspeter Göldi (SP), Judith Stofer (AL) und Christa Stünzi (GLP) ergibt, dass der Kanton von 2009 und 2022 fast 900 Baugesuche im Gewässerraum bearbeitet hat. Weniger als 5 Prozent der Gesuche erwiesen sich als nicht bewilligungsfähig.

Bei den meisten dieser Bewilligungsverfahren dürfte es sich um Liegenschaften am Zürichsee handeln. Denn alle anderen Zürcher Seen stehen seit den 30er Jahren unter Schutz.

Die grosse Anzahl erstaunt, da der Gewässerraum grundsätzlich mit einem Bauverbot belegt ist. Gemäss Gewässerschutzverordnung des Bundes dürfen dort nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken erstellt werden. Der Gewässerraum am Zürichsee ist heute 20 Meter breit. Jede Baubewilligung, die ihn berührt, ist eine Ausnahmebewilligung. Hier wird also die Ausnahme zur Regel, so dass direkt am Zürichseeufer auf hunderten von Parzellen fleissig neu und stark verdichtet gebaut werden kann.

Medienmitteilung 27. Juni 2023 mehr

Zürichseeuferweg jetzt planen und bauen!

Zürichseeuferweg jetzt planen und bauen!
Medienmitteilung, 12.6.2023
Die heutige Debatte in Zürcher Kantonsrat zeigte klar auf, dass Schluss sein muss mit der von der Regierung seit Jahren betriebenen Verzögerungstaktik. Der Regierungsrat ist ohne Wenn und Aber in der Pflicht, mit der Planung, dem Bau und der Finanzierung des Seeuferwegs am Zürichsee sofort vorwärts zu machen und der ständig zunehmenden Überbauung durch Private Einhalt zu gebieten.
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Öffentliche Interessen nicht berücksichtigt

Medienmitteilung zur Teilrevision regionaler Richtplan Pfannenstil «Planen und Bauen am Zürichsee», Stellungnahme des Vereins JA zum Seeuferweg
Öffentliche Interessen nicht berücksichtigt
Der Verein JA zum Seeuferweg beantragt in seiner Stellungnahme zur Teilrevision des regionalen Richtplans Pfannenstil «Planen und Bauen am Zürichsee» die Rückweisung des aktuellen Entwurfs zur grundsätzlichen Überarbeitung an die Planungsgruppe Pfannenstil. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen eines attraktiven Seeuferwegs in keiner Weise. Die öffentlichen Interessen von Natur- Heimat- und Gewässerschutz bis und mit Seeuferweg bleiben unberücksichtigt, dagegen werden einzig die Interessen der Seeanrainer planungsrechtlich geschützt.
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