Mit einem neuen Paragrafen erhält das Grundeigentum der Seeanstösser zusätzlichen Schutz. So will es der Zürcher Kantonsrat. Das letzte Wort ist aber vielleicht noch nicht gesprochen.
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Zürichseezeitung: Für den Seeuferweg soll kein Land enteignet werden
Der Bau eines durchgängigen Uferwegs am Zürichsee wird definitiv schwieriger. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag in zweiter Lesung beschlossen, dass gegen den Willen der Grundstückbesitzer grundsätzlich kein Land beansprucht werden darf. Enteignungen sind nur dann möglich, wenn eine andere Führung des Uferwegs nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. Damit hat das Projekt Seeuferweg einen weiteren Dämpfer erhalten.
Tages-Anzeiger: Rückschlag für Seeuferweg
Nun ist es beschlossen: Der Kantonstat hat gestern mit 93 zu 74 Stimmen in zweiter Lesung und ohne inhaltliche Diskussion das Strassengesetz insoweit verändert, dass gegen den Willen der Besitzer kein Land für einen Seeuferweg verwendet werden darf, ausser es sei eine andere Führung nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich. Dagegen sprachen sich SP. Grüne, GLP und die EVP aus.