Medienmitteilung vom 15. Juli 2019

Der Verein „JA zum Seeuferweg“ bereitet eine Volksinitiative zur Verankerung des öffentlichen Zugangs zu den Ufern von Seen und Flüssen in der kantonalen Verfassung vor.

Die letzten Tage und Wochen zeigen es überdeutlich: Sehr viele Menschen, ob Alt oder Jung, strömen an den heissen Sommertagen zu Seen und Flüssen. Sie weichen der Hitze aus, halten sich an Gewässern auf und manche geniessen das kühle Nass. Der Ansturm ist ungebrochen gross. Engpässe im Uferbereich sind fast überall zu verzeichnen, da die Zugänge zum Wasser sehr eingeschränkt sind.

Das Recht der Zürcher Bevölkerung, sich an den Ufern der öffentlichen Gewässer aufzuhalten (Art. 3 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes), muss in der Zürcher Kantonsverfassung verankert werden. Erst die Garantie in der Verfassung verleiht dem Seeufer das nötige rechtliche Gewicht, damit seine weitere Verbauung aufgehalten, die Natur geschützt und der Seeuferweg um den Zürichsee endlich realisiert werden kann. Für seine Fertigstellung wird eine Frist bis 2050 gesetzt.

Das Zürcher Planungs- und Baugesetz hält grundsätzlich fest, dass See- und Flussufer freizuhalten sind und ihre Begehung zu erleichtern sei. Seit 1988 ist der Seeuferweg in den kantonalen und regionalen Richtplänen behördenverbindlich eingetragen. Und seit 2014 enthält das Zürcher Strassengesetz den konkreten Auftrag, den Seeuferweg zu erstellen. Dies ist der Erfolg der ersten Volksinitiative unseres Vereins, die einen durchgehenden Seeuferweg am Zürichsee verlangte und 14. Dezember 2010 eingereicht wurde. Sie wurde zugunsten eines Gegenvorschlags des Kantonsrats zurückgezogen. Dennoch geht es heute nicht mehr vorwärts.

Durch Aufschüttungen und eine fast durchgehende Befestigung der Zürichseeufer im 19. und 20. Jahrhundert haben Flora und Fauna grossen Schaden genommen. Die dichte Überbauung der Seeufer hat die Natur weiter zurückgedrängt. Mit dem Bau des Seeuferwegs sind nun die schädlichen Altlasten zu entfernen und der Ufervegetation ihr Raum zurückzugeben, damit der Lebensraum nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere und Pflanzen erweitert und verbessert wird. Der Natur- und Landschaftsschutz geniesst für den Verein eine hohe Priorität.

Weitere Auskünfte

Julia Gerber Rüegg,
Präsidentin des Vereins „JA zum Seeuferweg“
Am Zopfbach 21, 8804 Au
079 635 64 60
info@juliagerber.ch

Medienmitteilung als PDF

Tages-Anzeiger 17.7.2019, ausführlicher Bericht

NZZ 17.7.2019, ausführlicher Bericht

Zürichsee-Zeitung online 15.7.2019

Zürichsee-Zeitung 16.7.2019

Tages-Anzeiger 16.7.2019

SRF: Schwimmen in der Stadt

Das Architekturmuseum Basel beleuchtet das Phänomen des «Urban Swimming». Beitrag in der Tagesschau vom 2. Juni 2019, ab Minute 19:34

Medienmitteilung des Vereins „JA zum Seeuferweg“, Sonntag, 10. Februar 2019

Das klare Nein der Stimmberechtigten bestätigt die Einschätzung des parteiunabhängigen Vereins JA zum Seeuferweg, dass das Wassergesetz ein unbrauchbares Werk der Kantonsratsmehrheit war. Die Vertreterinnen und Vertreter von CVP, FDP und SVP, welche dieses Gesetz beschlossen haben, haben kurz vor den Wahlen bewiesen, dass sie jeden Sinn für die Interessen der Allgemeinheit verloren haben und sogar deutlich an ihrer eignen Basis vorbei politisieren.

Die Stimmberechtigten haben kein Verständnis dafür aufgebracht, dass die Wünsche und die wirtschaftlichen Interessen Privater durchs Band weg über den Gewässer- und Naturschutz sowie über den Hochwasser- und Ortsbildschutz gestellt worden wären. Die vordringlichen Ziele, unsere Gewässer gesund zu erhalten und den freien Zugang an die Gewässer zu gewährleisten, hätte dieses Wassergesetz bei weitem verfehlt. Gerade im dicht besiedelten Kanton Zürich sind die Menschen für den Naturschutz sensibilisiert. Sie haben das Bedürfnis, die Natur zu erleben ohne zuerst weit reisen zu müssen. Sie wollen, dass der Zürichsee Uferweg endlich realisiert wird – unter Berücksichtigung des Naturschutzes.

Der Verein JA zum Seeuferweg erwartet, dass der Regierungsrat nun rasch ein neues Wassergesetz vorlegt, welches das Ergebnis dieses Referendums konsequent berücksichtigt. Es reicht nicht, die ursprüngliche Vorlage wieder aus der Schublade zu ziehen. Insbesondere dürfen keine Spielräume mehr geschaffen werden, mit denen die Rechte der Bevölkerung an den Gewässerufern eingeschränkt und die Hoheitsrechte des Kantons verhökert werden können. Die neue Vorlage muss den möglichst freien Zugang an die Gewässer garantieren.

Seit 1993 hat die Baudirektion bei privaten Bauprojekten auf Konzessionsland (aufgeschütteter Seegrund) die Rechte des Staates und die öffentlichen Ansprüche verteidigt – gestützt auf Richtlinien des Regierungsrates. So konnten schlimmste bauliche Auswüchse auf Konzessionsland verhindert werden. Das Bundesgericht hat die, an sich tauglichen Richtlinien des Regierungsrates 2013 kassiert, weil ihnen eine gesetzliche Grundlage fehlte. Zudem hat das Bundesgericht gerügt, dass im Baubewilligungsverfahren nicht alle Grundstücke am Zürichseeufer – gewachsenes Uferterrain oder aufgeschütteter Seegrund – gleich behandelt wurden.

Der Verein JA zum Seeuferweg erwartet, dass dieses Bundesgerichtsurteil angesichts des heutigen Abstimmungsergebnisses ohne wenn und aber umgesetzt wird. Im Rahmen der ohnehin anstehenden Revision des Planungs- und Baugesetzes kann die geforderte rechtliche Grundlage für entsprechende Richtlinien geschaffen werden, damit der Kanton künftig  im Baubewilligungsverfahren auf allen Liegenschaften an Gewässern die Rechte der Öffentlichkeit umfassend wahrnehmen kann.

Die wiederholte Nichtbeachtung des seit Jahrzehnten im kantonalen Richtplan verankerten Zürichsee Uferwegs durch das Zürcher Parlament und das trödlerische Verhalten der Zürcher Regierung bei der längst fälligen Planung und Realisierung des Seeuferwegs gemäss

  • 28b des Strassengesetzes macht es nötig, dass der Verein JA zum Seeuferweg den politischen Druck beim Projekt Zürichsee Uferweg massiv erhöht. Der Vorstand prüft derzeit entsprechende Möglichkeiten.

Für weitere Auskünfte

Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins „Ja zum Seeuferweg“, 079 635 64 60