Der Verein Ja zum Seeuferweg und 15 Mitunterzeichnende erzielen einen Erfolg am Bundesgericht: Die Lausanner Richter haben das Enteignungsverbot für den Bau von Seeuferwegen aufgehoben.
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Bundesgericht: Enteignungen zu Unrecht ausgeschlossen
Der Zürcher Kantonsrat hat die Möglichkeit von Enteignungen zur Realisierung von Seeuferwegen zu Unrecht generell ausgeschlossen. Die neue Bestimmung im Zürcher Strassengesetz verstösst gegen Bundesrecht und wird aufgehoben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des «Vereins Ja zum Seeuferweg» gut.
Medienmitteilung des Bundesgerichts >>
Urteil >>
Bundesgericht bestätigt: Enteignungsverbot unzulässig
Der Verein «Ja zum Seeuferweg» nimmt mit Genugtuung Kenntnis davon, dass das vom Kantonsrat beschlossene absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei allen Flüssen und Seen im Kanton Zürich unzulässig ist. Das Bundesgericht hat Artikel 28c im Strassengesetz aufgehoben und ist damit vollumfänglich dem Antrag der Beschwerdeführenden gefolgt.
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Ein Krimi zum Kampf um den Uferweg
Heisse Eisen von Petra Ivanov
Die beiden Hauptpersonen dieses spannenden Krimis sind ein Befürworter und ein Gegner des Seeuferwegs. Die Hintergrundgeschichte ist sehr gut recherchiert. Leider ist der Mord etwas gar brutal.
Siegesfeier und Erfahrungsaustausch
Grossartig! Der Märchler Verein «Ripa Inculta» hat vor Bundesgericht Recht bekommen. Die Kiesgruben in Nuolen dürfen nicht überbaut werden, sondern müssen der Natur zurückgegeben werden. Wir vom Verein «Ja zum Seeuferweg unterstützen die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner von Nuolen und Wangen. Bei einem gemeinsamen Treffen haben wir am 17.7.2015 unsere Erfahrungen ausgetauscht und diesen Sieg für den Umweltschutz gefeiert.
