Jetzt braucht es eine Volksinitiative

Wädenswil, den 1. Februar 2021

Medienmitteilung
des Vereins «JA zum Seeuferweg» zum Entscheid des Kantonsrates über die
Uferbereichsplanung (Teilrevision Planungs- und Baugesetz, Art. 67a)

Jetzt braucht es eine Volksinitiative
Der Verein «JA zum Seeuferweg» nimmt zur Kenntnis, dass der Kantonsrat vor den Sonderinteressen der Liegenschaftenbesitzer am See eingeknickt ist.

Heute Morgen hat der Kantonsrat die einzige konkrete Regel zum Bauen am Zürichseeufer gestrichen, nämlich die Höhenbeschränkung für Mauern und Einfriedungen auf Seeuferparzellen auf 1.40m. Diese Bestimmung war in den kantonalen Richtlinien für Bauten auf Landanlagen und Seebauten enthalten, die bis 2013 gültig waren.

Die Mehrheit des Kantonsrats hat den Anspruch der Öffentlichkeit fallengelassen, auch über privates Land einen Blick auf den See zu geniessen. Nun haben die Gemeinden und Planungsgruppen 5 Jahre Zeit, ihre Bauordnungen ans PBG anzupassen und es ist schon jetzt damit zu rechnen, dass dieser Prozess länger dauern wird. Dadurch wird weder der Überbauung der Ufer Einhalt geboten noch der Seeuferweg realisiert. Es ist absehbar, dass die seit Jahren beobachtete Trödelei am See weitergehen wird, damit auch die letzten Parzellen am See überbaut und verdichtet werden können.

Der Verein JA zum Seeuferweg sieht seine Einschätzung bestätigt, dass der Kantonsrat immer wieder die Interessen der finanzstarken Kreise in den Seegemeinden bevorzugt. Der Verein bekräftigt seine Entschlossenheit, das Problem grundsätzlich anzugehen und auf Verfassungsebene zu lösen. Im Frühling wird er seine Volksinitiative für einen durchgehenden Seeuferweg lancieren. Dann werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden und sich den Blick auf den See auf diesem Wege wieder sichern.

Weitere Auskünfte:
Julia Gerber Rüegg 079 635 64 60
Präsidentin
Verein JA zum Seeuferweg info@juliagerber.ch

Der Verein “Ja zu Seeuferweg” verfolgt keine kommerziellen Zwecke und strebt keinen Gewinn an, sondern dient der Allgemeinheit und vertritt die Anliegen der Öffentlichkeit. Er ist die führende Interessengruppe für die Freihaltung der Seeufer sowie für den Naturschutz im Uferbereich und im landseitigen Gewässerraum.

Medienmitteilung als PDF 

Heckenentscheid im Teletop
Teletop hat mit Julia Gerber und Tobias Mani (EVP-Kantonsrat) einen Beitrag über den Heckenentscheid für Liegenschaften am Zürichseeufer gedreht. Um zum eigentlichen Filmbeitrag zu kommen, muss man scrollen bis zum Satz: TELE TOP hat beide Seiten am Ufer des Zürisees getroffen, dann ins gelbe Feld klicken. Was kontradiktorisch hätte aufgezogen werden sollen, ist ein kleiner Auftakt für unsere Initiative geworden.

Link zur Sendung

Neuenburg/Zürich, den 26. Januar 2021

Gute Nachrichten aus dem Kanton Neuenburg:

Der Grossrat hat mit grosser Mehrheit beschlossen, die ganzen Ufer am Neuenburgersee für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen!

RTS1: Le littoral neuchâtelois sera désormais entièrement accessible au public d’ici 5 ans! (VIDEO)

Weniger gute Nachricht aus dem Zürcher Kantonsrat:

Mauern und Hecken sollen die Seesicht beschneiden dürfen:

NZZ-Artikel vom 27. Januar 2021

Zürichsee-Zeitung-Artikel vom 27. Januar 2021

Zürich, den 5. Dezember 2020

Zürichsee-Zeitung: Kanton blockiert Seeuferweg-Projekt

Wenn Gemeinden Teilstücke des Seeuferwegs realisieren wollen, bietet der Kanton Hand. Theoretisch. Thalwil wäre so ein Beispiel. Schon 2017 hat die Gemeinde beschlossen, für den Uferweg im Bereich Ludretikon Geld zu sprechen. Den Anteil, welchen die Gemeinde aufwenden muss, 277’000 Franken, hat sie längst gesprochen. Doch der Kanton vertröstet Thalwil immer wieder. Das lange Warten hat jetzt zu einer Anfrage von zwei Kantonsräten geführt. Felix Hoesch (SP, Zürich), Vizepräsident des Vereins Ja zum Seeuferweg, und Tobias Mani (EVP, Wädenswil) wollen vom Regierungsrat unter an- derem wissen, wann der Seeuferweg beim Badeplatz nahe Rüschlikon eingeweiht wird und wie der Kanton die Planung unterstützt.

Ganzer Artikel als PDF

Teilstück des Seeuferwegs wird frühestens 2023 fertig: Zürichsee-Zeitung-Artikel vom 6. März 2021

Kantonsrat schützt die Seeufer vor übermässiger Verbauung

Der Verein «JA zum Seeuferweg» nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Kantonsrat das Zürichseeufer und damit eine Landschaft von kantonaler Bedeutung im Interesse der ganzen Bevölkerung und der kommenden Generationen schützt.

Heute hat der Kantonsrat die Regeln für die Uferbereichsplanung am Zürichsee beschlossen. Die Bewirtschaftung der noch freien sowie der bereits überbauten Grundstücke im Gewässerraum ist für die Liegenschaftenbesitzer und für die kommunalen und kantonalen Bewilligungsbehörden eine grosse Herausforderung. Die Nutzung der Landanlagen und der wenigen noch natürlichen Uferbereiche hat sich an den öffentlichen Interessen, dem Natur- und Heimatschutz sowie am Landschafts- und Ortsbildschutz und an verschiedenen raumplanerischen Vorgaben zu orientieren.

Nun hat der Kantonsrat eine der Komplexität angemessene Vorlage verabschiedet, welche den Seegemeinden bei der kommunalen Seeuferplanung einen klaren Orientierungsrahmen bietet, ihnen aber gleichzeitig einen angemessenen Spielraum für die lokale Gestaltung der Ufer belässt. Diese Qualität hat das Gesetz dem Antrag des Wädenswiler Stadtrats und Kantonsrat Jonas Erni zu verdanken, welchem der Kantonsrat klar zugestimmt hat.

Der Herrliberger Kantonsrat Domenik Ledergerber hat in seiner Rolle als Präsident des Vereins FAiR, welcher auf politischer und juristischer Ebene gezielt die Interessen der Liegenschaftenbesitzer am Seeufer verficht, mit einem Referendum und mit sich hinziehenden Rechtsstreitigkeiten gedroht. «Wir kennen das Recht am Zürichsee und die Geschichte der Aufschüttungen sehr genau», sagt die Präsidentin des Vereins «JA zum Seeuferweg», Julia Gerber Rüegg. «Wir sehen jeder juristischen und politischen Auseinandersetzung gelassen entgegen. Allerdings würden wir unsere Zeit und unsere Kräfte lieber für die ökologische Aufwertung der Seeufer und für eine der ganzen Bevölkerung dienenden Seeuferplanung einsetzen als für aufwändige Rechtsstreitigkeiten und politische Auseinandersetzungen verwenden. Diese lassen letztlich die Unsicherheit andauern, unter der die Gemeindebehörden genauso wie Eigentümerinnen und Eigentümer von Uferliegenschaften leiden.

Medienmitteilung als PDF

Vorstoss von Felix Hoesch und Tobias Mani

Zürich, den 16. November 2020

Kanton bremst Gemeinden beim Seeuferweg

Seit Jahren ist der Auftrag klar: Unter dem Randtitel «Bau von Uferwegen» steht im Zürcher Strassengesetz: «Für die Erstellung der Uferwege entlang der Zürcher Seen und Flüsse […] stellt der Kantonsrat jährlich mindestens 6 Mio. Franken im Budget ein.» Das tut der Kantonsrat denn auch brav Jahr für Jahr. Ebenso verfällt dieser Kredit Jahr für Jahr wieder. Denn der Kredit kann nicht verwendet werden, weil die für die Planung der Uferwege verantwortliche Volkswirtschaftsdirektion nichts, aber auch gar nichts unternimmt für den Bau dieser Wege. Jetzt haken der Vizepräsident des Vereins «JA zum Seeuferweg» der Zürcher SP-Kantonsrat Felix Hoesch (SP) und der Wädenswiler EVP-Kantonsrat Tobias Mani mit einer Anfrage nach.

Anfrage als PDF