In seiner Antwort auf die Anfrage von Kantonsrat Jonas Erni, SP Wädenswil, erklärt der Zürcher Regierungsrat, dass er nicht gewillt ist, die Realisierung weiterer Abschnitte des Seeuferwegs in Angriff zu nehmen, solange die Rechtslage noch nicht vom Bundesgericht beurteilt worden ist. Es herrscht Stillstand im Kanton Zürich.
Ein neues Stück Uferweg!
Zwischen Richterswil und Bäch im Kanton Schwyz ist ein weiteres Stück des Seeuferwegs realisiert worden. Rechtzeitig zum Frühligsbeginn kann er jetzt begangen werden
Wann wird der Abschnitt zwischen Giessen und dem Seeplatz realisiert?
Die Kantonsräte Jonas Erni, SP Wädenswil, Renate Büchi, SP Richterswil, und Davide Loss, SP Adliswil, reichen eine Schriftliche Anfrage an den Regierungsrat ein. Sie wollen in Erfahrung bringen, wann der Regierungsrat – wie versprochen – den Abschnitt des Seuferwegs zwischen Giessen und Seeplatz in der Stadt Wädenswil realisieren will.
aufschiebende Wirkung verweigert
Das Bundesgericht verweigert der Beschwerde unseres Vereins die aufschiebende Wirkung. Die angefochtenen Bestimmungen können daher in Kraft treten.
Enteignungsverbot ist verfassungs- und bundesrechtswidrig
Der Verein «Ja zum Seeuferweg» sowie 15 Privatpersonen haben Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht erhoben. Sie wehren sich gegen das vom Kantonsrat beschlossene absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei allen Flüssen und Seen im Kanton Zürich.
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