Zürichseezeitung: Für den Seeuferweg soll kein Land enteignet werden

Der Bau eines durchgängigen Uferwegs am Zürichsee wird definitiv schwieriger. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag in zweiter Lesung beschlossen, dass gegen den Willen der Grundstückbesitzer grundsätzlich kein Land beansprucht werden darf. Enteignungen sind nur dann möglich, wenn eine andere Führung des Uferwegs nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. Damit hat das Projekt Seeuferweg einen weiteren Dämpfer erhalten.

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