Kantonsrat schafft unzulässige Sonderrechte für Grundbesitzende

Landeigentümerinnen und -eigentümer am See dürfen in Zukunft für den Bau von Uferwegen nicht enteignet werden. Mit ihrem heutigen Beschluss verstösst die Mehrheit des Kantonsrates gegen Verfassung und Gesetze des Bundes. Dagegen wird der Verein «Ja zum Seeuferweg» beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.
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