Urnenabstimmung in Männedorf am 27.11.2022

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Es ist unglaublich, mit welcher Leichtfertigkeit davon gesprochen wird, dass mit einem konkreten Bauprojekt die Unterschreitung des gesetzlichen Gewässerabstands vom AWEL mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt würde. Die propagierte Verletzung des Gewässerraums wäre ein klarer Verstoss gegen das eidgenössische Gewässerschutzgesetz. Dieses ist zum Schutz der Natur und der Biodiversität auch am Zürichsee einzuhalten.
Mehr dazu Zürichsee Zeitung 26.10.2020
Keine neuen Bauten im Gewässerraum
Seilziehen um das Seegrundstück
GLP sagt zweimal Nein

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